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SOS+++ VOLKSBEGEHREN-GRUNDSCHULE bittet das Verfassungsgericht um Hilfe +++SOS

Die Initiatoren des VOLKSBEGEHREN-GRUNDSCHULE sehen sich in der Planung und Durchführung des Volksbegehrens vom Senat behindert. Deshalb haben die Initiatoren zunächst das Verwaltungsgericht und nun den Verfassungsgerichtshof Berlin um Hilfe gebeten, da das Verwaltunsgericht sich für nicht zuständig erklärt hat. Fragen von Volksbegehren sind offenbar grundsätzlich Verfassungsfragen. Wie konnte es dazu kommen?

Landeswahlleiterin lehnt trotz offensichtlicher Fehler ein Gespräch ab

Obwohl die Initiatoren frühzeitig gegen die falsche inhaltliche und ungenügende Ausgestaltung der amtlichen Wahlunterlagen vorgegangen sind, konnte mit der Landeswahlleiterin Frau Dr. Michaelis-Merzbach keine Einigung über die entstandenen Fehler erreicht werden: Sie lehnte ein gemeinsames Gespräch ab, obwohl die ihr mitgeteilten vorliegenden Fehler eindeutig sind.
Es stellte sich den Initiatoren die Frage, ob ein solches Verhalten mit den Grundsätzen der Berliner Verfassung und dem dort angesiedelten Wahlrecht vereinbar sind. Grundlage des Konfliktes ist die Tatsache, dass nach dem jetzt erfolgten Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens – für den fast dreissigtausend Berliner ihre Unterschrift in der ersten Stufe abgegeben hatten – die Unterschriftsbögen und Infoblätter für die zweite Stufe amtliche Formulare geworden sind, die nun vom Senat gestellt und auch produziert werden müssen.
In einem Gespräch mit den Mitarbeitern des Inensenators wurden extra die Anforderungen der Initiatoren des VOLKSBEGEHREN-GRUNDSCHULE abgestimmt und die wesentlichen Merkmale der Unterlagen abgestimmt. Nachdem der Vorgang der weitern Bearbeitung an die Landeswahlleiterin überstellt wurde kam es zu den nun vorhandenen Beeinträchtigungen und Fehlern.

Die Fehler in den amtlichen Unterlagen

  • Auf den Unterschriftsbögen fehlt die für eine Unterschriftssammlung elementare Rücksendeadresse. Der Hinweis in dem Entwurf der Initiatoren wurde gestrichen.

  • Die Angabe, die Bögen müssten bei einem Bezirkswahlamt eingereicht werden sind vollkommen ungenügend ohne Angabe einer Adresse. Faktisch fehlt somit auf allen Unterlagen eine korrekte Rücksendeadresse.

  • Die Felder für die handschriftlichen Einträge sind viel zu klein. Zu kleine Unterschriftsfelder führen zu nicht leserlichen Angaben, was zu ungültigen Unterschriften führt. In der ersten Stufe war der Bereich zweizeilig mit mehr als doppelt soviel Platz gestaltet und trotzdem wurden fast 5000 Unterschriften aussortiert.
    Die Vorgaben der Initiatoren – aufgrund dieser Erfahrungen – wurden trotz umfangreichen Hinweisen von der Landeswahlleiterin ignoriert.

  • Die Texte der Initiatoren wurden inhaltlich verändert. Das Volksbegehren wird jetzt als ein reines Hort-Volksbegehren dargestellt. Dabei geht es den Initiatoren im wesentlichen um eine Verbesserung der schulischen Förderung und Betreuung von Grundschulkindern in Berlin: Also um eine Verbesserung der SCHULISCHEN Situation.
    Trotz mehrfacher Aufforderung die Inhalte korrekt wieder zu geben, ließ die Landeswahlleiterin ohne weitere Abstimmung 100.000 falsche Unterschriftsbögen und 15.000 falsche Informationsblätter mit falscher Telefonnummer drucken und verteilen.

  • Die gleichen Probleme entstanden bei der Veröffentlichung im Amtsblatt: Auch hier wurden die Inhalte der Initiatoren verändert. Auch hier erfolgte keine Korrektur nach wiederholten Einwänden der Initiatoren.

  • Das Gesetz sieht vor, dass nach der Abgabe des Antrages auf Durchführung des Volksbegehrens 15 Tage Zeit sind für die Vorbereitung der Unterschriftensammlung und die Verteilung der amtlichen Unterlagen. In diesem Fall jedoch wurden die Unterlagen erst unmittelbar vor Begin der Unterschriftensammlung geliefert, so dass die 15 Tage für die Initatoren gar nicht zu nutzen waren.

  • Die gesetzliche vorgesehene amtliche Beratung der Initiatoren zur Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens fand erst nach der Abgabe des Antrages und somit NACH der Möglichkeit einer Anwendung des Beratungsergebnisses statt. Den Initiatoren wurde deshalb die Aufklärung von Amts wegen über die Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens verweigert. Diesen faktischen Nachteil jetzt den Inititiatoren anzulasten, in dem ihnen mitgeteilt wird, ihre Einwände kämen zu spät, kann nur als konstruiert bezeichnet werden.

  • Auf der Internetseite der Landeswahlleiterin steht nur der Unterschriftsbogen für eine Einzelunterschrift, der Listenbogen für 6 Unterschriften ist unveröffentlicht.

  • Auf der Internetseite der Landeswahlleiterin sind die gleichen Verzerrungen der Inhalte vorgenommen worden. In dem zum Download stehenden PDF mit dem Namen „Trägerin und Wortlaut” fehlt die vorrangestellte Kurzinformation über das Volksbegehren vollständig.

  • Das Gesetz spricht davon, dass die Unterschriftsbögen in den AUSLEGUNGSstellen ausgelegt werden müssen. Dem ist nicht Folge getragen worden. Die Unterschriftsbögen liegen in den meisten Stellen NICHT aus, sie müssen nach einer Wartezeit an den Countern wie bei einem regulären Verwaltungsvorgang eines Bürgers erfragt werden. Eine Auslegung ist jedoch etwas anderes. Wer stellt sich denn die üblichen 30 Minuten im Bürgeramt an, um seine Unterschrift zu leisten?

  • Die Unterschriftsbögen liegen an den Auslegungsstellen auch nicht zur Mitnahme bereit. Die Listenbögen sind auch nicht erhältlich.

  • Letztlich ist auch die Verzögerung durch den Sen In zu nennen. Die anfängliche um Monate verzögerte Bearbeitung des Volksbegehrens und die Kostenberechnung führte dazu, dass das Volksbegehren erst wesentlich später starten konnte, als es die gesetzlichen Fristen in der Verfassung von Berlin vorsehen. Letztlich ist diese Verzögerung als Versuch zu werten, das Volksbegegehren so weit nach hinten zudrängen, dass das Ergebnis auf jeden Fall ausserhalb der Wahl 2011 liegen wird.
    Den Initiatoren ist durch dieses Verhalten des Senats die Freiheit genommen worden, die Durchführung und Planung des Volksbegehrens, gemäß den Fristen der Berliner Verfassung, selbst bestimmen zu können.

    Neutralität geht anders

    Auch wenn ein einzelner Fehler noch hingenommen werden könnte, so ist doch die Vielzahl an Punkten ausschlaggebend gewesen für einen begründeten Verdacht, dass die Durchführung des Volksbegehrens durch den Senat mangelhaft ist und das VOLKSBEGEHREN-GRUNDSCHULE behindert wird.

    Die Initiatoren hatten bereits beim www.volksbegehren-kita.de Kontakt mit der jetzigen Landeswahleiterin. Damals vertrat die sie den Senat im Verfassungsstreit für die grundrechtliche Absicherung finanzwirksamer Volksbegehren und unterlag mit einer verfassungsfremden Rechtsauffasung. Sollte das damalige Scheitern etwa Auswirkungen auf das Handeln als Landeswahlleiterin haben?

    Aber auch die Aussagen von führenden Politikern weisen darauf hin, dass die Instrumente der direkten Demokratie nicht gewünscht sind:

    Das Begehren zur besseren Hortbetreuung von Kindern sei "unredlich", weil darin auch festgelegt würde, wie viel Personal zur Verfügung gestellt werden müßte. "Da nutzt eine Lobby das Instrument Volksbegehren, um auf Kosten anderer das Geld umzuverteilen," sagte Gaebler nach Angaben der "Berliner Morgenpost". "Volksbegehren sollten ernst genommen und nicht für politische Spielereien oder Stimmungsmache genutzt werden," warf Gaebler den Initiatoren vor.

    Man möchte daran erinnern, dass Herr Gaebler Sozialdemokrat ist. Man könnte sich sogar vorstellen, dass solche Aussagen in öffentlicher Funktion als parlamentarischer Geschäftsführer im Abgeordnetenhaus geäussert, als verfassungsfeindlich gewertet werden könnten. Eines ist auf jeden Fall sicher: Herr Gaebler hat entweder das Urteil zur Zulassung finanzwirksamer Volksbegehren vom 6. Oktober 2009 nicht gelesen oder er hat es nicht verstehen können. Eine Verbesserung der Berliner Schulen als „politische Spielerei” zu bezeichnen ersetzt eigentlich jedes Wahlprogramm.